Obwohl der BGH die Verwendung von Dashcamvideos als Beweismittel grundsätzlich erlaubt, bleiben die Einschränkungen durch das Datenschutzrecht und Rechte zum Schutz der Persönlichkeit bestehen. Und das führt zu einer widersprüchlichen Situation, denn Dashcamvideos sind vor Gericht erlaubt, auch wenn sie unter Datenschutzverstößen entstanden sind.
Da es nach wie vor große Unsicherheit über die Verwendung von Dashcams gibt, haben wir einmal zusammengestellt, was nach der gängigen Rechtsauffassung bei Verwendung von Dashcams erlaubt ist und was verboten bleibt:
- Der Gebrauch einer Dashcam ist in Deutschland gesetzlich nicht verboten.
- Grundsätzlich darf jeder Fahrer eine Autokamera privat betreiben.
- Laut BGH-Urteil sind Dashcamvideos bei Unfällen in vielen Fällen vor Gericht als Beweis zulässig.
- Die permanente Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens bleibt nach wie vor unzulässig.
- Anlassbezogene Dashcam-Aufnahmen, die z.B. über einen G-Sensor aktiviert werden, oder die kurzzeitige Speicherung permanenter Aufnahmen sind zulässig.
- Das permanente Filmen anderer Verkehrsteilnehmer ist datenschutzwidrig und rechtswidrig.
- Das Veröffentlichen von Dashcam-Videos (z.B. auf Youtube) mit erkennbaren Personen oder KFZ-Nummernschildern ist grundsätzlich verboten.
Wir haben für dich im Shop viele verschiedene Varianten von Dashcam´s von Nextbase, der meistverkauften Marke in Europa.